Die Grünen möchten das Kommunalwahlrecht ändern und zwar dergestalt, dass die Plätze auf den Wahllisten abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden müssen.
Das alleine bringt aber noch gar nichts, denn die Wählenden sollen, wenn ich den Vorschlag richtig verstanden habe, weiterhin die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens haben. Man soll sich also weiterhin die Personen auf dem Stimmzettel aussuchen dürfen, die man wählen möchte. Das bedeutet, dass bei CDU und Freien Wählern weiterhin die jeweiligen Bürgermeister gewählt werden und was es bei den Grünen bedeutet, die das momentan schon so praktizieren, möchte ich anhand der 5 Landkreise darstellen, in denen ich bisher in Baden-Württemberg gelebt habe:
- Landkreis Rastatt Fraktion 6 Personen, 1 Frau. Abgeordnetenquote = 17% trotz Kandidierenden-Quote von 50%
- Ortenaukreis Fraktion 7 Personen, 0 Frauen. Abgeordnetenquote = 0% trotz Kandidierenden-Quote von 50%
- Landkreis Konstanz Fraktion 10 Personen, 5 Frauen. Abgeordnetenquote = 50% gleich der Kandidierenden-Quote von 50%
- Bodenseekreis Fraktion 9 Personen, 2 Frauen. Abgeordnetenquote = 22% trotz Kandidierenden-Quote von 50%
- Landkreis Ravensburg Fraktion 9 Personen, 3 Frauen. Abgeordnetenquote = 33% trotz Kandidierenden-Quote von 50%
Ich weiss nicht, wie repräsentativ das ist, vielleicht habe ich bisher nur in frauenfeindlichen Wahlkreisen gelebt, aber von 41 gewählten Kreistagsmitgliedern der Grünen sind gerade mal 27% weiblich. Selbst die Grünen-Wählerinnen und -Wähler schaffen das mit der Gleichberechtigung anscheinend nicht so wirklich, wenn es freie, gleiche und geheime Wahlen betrifft und nicht nur Aufstellungsversammlungen mit Zwangsquotierung.
Gestern fanden auch noch Bürgermeister-Wahlen in meiner Heimatgemeinde Horgenzell statt. Der bisherige Bürgermeister Volker Restle war der einzige Kandidat und wurde mit 98,1% wiedergewählt.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die zwei Stimmen für mich nicht von meiner Frau und mir kommen, wir waren schändlicherweise gar nicht wählen
Und bevor die Nachfrage kommt: Meine Nachbarn waren’s auch nicht
Ja, ich muss zugeben, dass mich Wahlen und Wahlgesetze ein wenig faszinieren und sei es nur deshalb, weil scheinbar nur ganz wenige Menschen wissen, wie diese eigentlich relativ einfache Materie wirklich funktioniert1
Das Team von wahlrecht.de hat mich auf eine interessante Besonderheit des nordrhein-westfälischen Landtagswahlrechts aufmerksam gemacht.
Vereinfacht gesagt:
Hätte die SPD gestern weniger als 5% der Zweitstimmen bekommen, hätte sie im jetzigen Landtag die absolute Mehrheit der Sitze, nämlich 99 von 181.
Das liegt daran, dass direkte Wahlkreisgewinner immer einen Sitz im Landtag bekommen.
§ 32 I LWG NRW
Im Wahlkreis ist derjenige Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Diese Sitze werden allerdings nur dann berücksichtigt, wenn die Partei, für die die Bewerber angetreten sind, auch über die 5%-Hürde rutscht.
§ 33 II LWG NRW
Der Landeswahlausschuss zählt zunächst die für jede Landesliste abgegebenen Stimmen zusammen. Er stellt dann fest, welche Parteien weniger als 5 vom Hundert der Gesamtzahl der Zweitstimmen erhalten haben. Diese Parteien bleiben bei der Sitzverteilung unberücksichtigt.
Wäre das bei der SPD der Fall gewesen, dann würden ihre 99 Sitze von der Gesamtzahl von 181 abgezogen und die restlichen 82 Sitze würden wie folgt verteilt:
§ 33 III LWG NRW
Durch Abzug der Zahl der in den Wahlkreisen erfolgreichen Bewerber von Parteien, die gemäß Absatz 2 am Verhältnisausgleich nicht teilnehmen, sowie der Zahl der in den Wahlkreisen erfolgreichen Bewerber von Wählergruppen oder der in den Wahlkreisen erfolgreichen Einzelbewerber von der Sitzzahl gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 wird die Ausgangszahl für die Sitzverteilung ermittelt.
Der April-Scherz von Herrn Kelber, künftig bei Wahlen als 2 Parteien anzutreten, eine für die Erststimme und eine für die Zweitstimme, funktionierte also auch in Nordrhein-Westfalen.
- Zur Untermauerung des letzten Teilsatzes sei auf die Anhörung zum neuen Wahlrecht und der anschliessenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht verwiesen [↩]
Unter Berücksichtigung von Nicht- und Ungültigwählern
Auch hier haben die beiden “Volks-”Parteien zusammen weniger Stimmen als es Nichtwähler gab.
Der neue nordrhein-westfälische Landtag wird um über 30% grösser sein als der alte, die CDU hat trotz eines um 8% niedrigeren Wahlergebnisses die gleiche Sitzanzahl wie 2010. Da die SPD massig Überhangmandate (23) hat, sitzt für sie nur im neuen Landtag, wer seinen Wahlkreis gewonnen hat.
Alt-Bundespräsident Roman Herzog hat sich zu Wort gemeldet:
Die Fünf-Prozent-Hürde sei nicht mehr zeitgemäß, sagte der 78-Jährige dem “Focus”. Sie müsse erhöht werden, da angesichts immer mehr kleinerer Parteien der Bundeskanzler “nicht mehr von einer großen Mehrheit der Bevölkerung getragen” werde. Diese Entwicklung gefährde die parlamentarische Demokratie, warnte Herzog.
Irgendwie muss ein wichtiger Teil der Aussage fehlen, denn allein dadurch, dass man die parlamentarische Eintrittshürde erhöht, erhöhen sich ja nicht zwangsläufig die Zustimmungswerte für den jeweiligen Bundeskanzler. Er hat eine grössere parlamentarische Mehrheit, aber reicht das wirklich?
Der jetzige Bundestag sähe übrigens bei einer 10%-Hürde ähnlich aus, einzig die CSU wäre draussen. Da die CSU aber mehr Direktmandate errungen hat, als ihr Listenplätze zugestanden hätten, wäre das auch egal.
